Ersatzpflicht Elektroheizungen

Das kantonale Energiegesetz schreibt vor, dass bis Ende 2031 alle bestehenden Elektroheizungen durch erneuerbare Heizsysteme zu ersetzen sind. Die Ersatzpflicht betrifft zentrale Elektrospeicherheizungen und raumweise platzierte, dezentrale Elektroöfen sowie Infrarotpaneele.

Seit dem 01. Januar 2012 ist die Neuinstallation sowie der Ersatz von ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen zur Gebäudebeheizung nach Artikel 40 des Kantonalen Energiegesetzes verboten.
Ausserdem wurde eine Ersatzpflicht (Art. 72 KEnG) verabschiedet, die dazu führt, dass alle diese Heizungen bis zum 31. Dezember 2031 durch eine gesetzeskonforme Lösung zu ersetzen sind.

Eine robuste Technologie, aber von gestern

Elektroheizungen, sogenannten Widerstandsheizungen, wandeln elektrische Energie in Wärme um und haben von allen Heizsystem die auf dem Markt sind, den geringsten Wirkungsgrad. Sie sind quasi die Glühbirnen unter den Heizungen. Und wie man ab 2009 schrittweise die Glühbirnen verboten hat, so gibt es seit einigen Jahren in verschiedenen Kantonen ein Verbot von elektrischen Widerstandsheizungen.

Strom ist zu wertvoll für ineffiziente Elektroheizungen.

Die Elektroheizungen haben ihren Ursprung in der Ölkrise der 1970er Jahre und dem attraktiven Nachtstrom durch Atomkraftwerke. Dies hat dazu geführt, dass viele Überbauungen sogar dazu verpflichtet wurden ihre Liegenschaften mit Elektroheizungen auszustatten.

Aber in den letzten 40 Jahren ist sehr viel passiert und die Technologie ist überholt und stellt eine grosse Herausforderung dar. Denn in einer Gesellschaft die immer strombasierter wird um das Netto Null Ziel bis 2050 zu erreichen, ist der erneuerbare Strom zu wertvoll, um ihn ineffizienten Systemen zu geben.

Förderprogramm

Der Kanton Bern unterstützt die HauseigentümerInnen mit attraktiven Förderbeiträgen beim Ersatz der Elektroheizung.

Beispiel Einfamilienhaus EFH: Förderbeitrag CHF 21 000 
Elektroheizung ≤ 15 kW, Energiebezugsfläche (EBF) < 250 m2:


Beitrag für Ersatz durch Luft-Wasser-Wärmepumpe: CHF 6000
+ Beitrag für Erstinstallation Wärmeverteilsystem: CHF 15 000

Beispiel Mehrfamilienhaus MFH: Förderbeitrag CHF 51 600 
Elektroheizung 30 kW, Energiebezugsfläche (EBF) 600 m2:

Beitrag für Ersatz durch Sole-Wasser-Wärmepumpe: CHF 15 600
+ Beitrag für Erstinstallation Wärmeverteilsystem: CHF 36 000:

Für weitere Informationen besuchen Sie gern die Website des Kantons Bern: Elektroheizungen: Informationen zur Ersatzpflicht oder melden Sie sich bei uns unter info@energieberatung-seeland.ch

Kantonales Energiegesetz

Quellen: EnergieSchweiz, BFE, Kantonales Energiegesetz, Kantonale Energieverordnung

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