Anpassung Förderbeiträge Kanton Bern

Per 01.01.2025 wurden die Förderbeiträge im Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz des Kanton Bern angepasst. Der neue “Leitfaden Förderprogramm Kanton Bern” kann hier heruntergeladen werden. In diesem finden sich alle Bedingungen, zusätzliche Anforderungen oder Limitierungen der Beiträge.

Unterstehend werden die wichtigsten Änderungen beschrieben:

  • Der Beitrag für die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems (von Bedeutung beim Ersatz von dezentralen Elektroheizungen oder Elektroheizungen, die im Fussboden verbaut sind) wurde deutlich erhöht:
    • Bis Ende 2024 betrug der Beitrag CHF 3’000.- (*EBF < 100 m²) / CHF 6’000.- (*EBF > 100 m²)
    • Neu beträgt dieser für Gebäude mit *EBF <250 m² CHF 15’000.- und für solche mit *EBF >250 m² CHF 60.-/m² EBF
  • Der Beitrag für den Ersatz von Elektroheizungen wurde erhöht
    • Bis Ende 2024 lag dieser tiefer im Vergleich zum Ersatz von Öl- und Gasheizungen
    • Neu wurde dieser den Beiträgen für den Ersatz von Öl- und Gasheizungen angepasst und beträgt nun gleich viel
  • Der Ersatz von Elektroboilern wird nicht mehr gefördert.
  • Die Höhe des Förderbeitrags für den Heizungsersatz wurde bisher auf die Leistung der bestehenden Heizung bezogen und quantifiziert. Neu ist die Leistung der neuen Heizung massgebend für die Höhe des Förderbeitrags.
  • Der Förderbeitrag für eine Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung bei Gebäudesanierungen entfällt.
  • Die Förderbeiträge beim GEAK-Klassenaufstieg (Gebäudesanierung) wurden leicht reduziert. Neu wird der Effizienzbonus nur noch auf die erreichte Klasse der Gebäudehülleneffizienz bezogen (Klasse der Gesamtenergieeffizienz ist nicht mehr relevant für den Effizienzbonus). Gleichzeitig wurde der Effizienzbonus erhöht.

*EBF: Energiebezugsfläche gemäss SIA 380
Beziffert vereinfach formuliert die beheizte Fläche inkl. Aussenbauteile. Näherungsweise beträgt die EBF 1.15 * die beheizte Fläche.

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