Im Kanton Bern gelten seit dem 01. Januar 2026 neue Vorschriften zur Solarpflicht für Neubauten und Erweiterungen sowie für Parkplätze. Nachzulesen auch in den Artikeln 39a und 39b des Kantonalen Energiegesetzes. Der Kanton Bern hat dazu ein Ablaufschema erstellt, um herauszufinden, welcher Anteil der neu errichteten Dachfläche mindestens mit Solarenergienutzung auszustatten ist.
Bestehende Bauten
Ausserdem gibt es für bestehende Bauten eine Meldepflicht bei umfassenden Sanierungen von Dächern. Das bedeutet, wenn bei umfassenden Dachsanierungen mindestens 50% der Bruttofläche von einer Neueindeckung oder Abdichtung betroffen sind.
Diese Meldung wird über eBau gemacht und hat zum Ziel, dass die Dachfläche auf ihre Eignung für die Solarenergienutzung überprüft wird.
Eignung und Kosten können über diese Plattform ermittelt werden: www.sonnendach.ch
Parkplätze
Neue allgemeine und kostenpflichtige Parkplätze im Freien ab 80 Stellplätzen, sowie Park-and-Ride-Anlagen im freien mit mehr als 50 Abstellplätzen sind mit solaraktiver Überdachung auszustatten.
Bestehende Park-and-ride-Anlagen sind bei umfassender Sanierung, jedoch bis spätestens 31.12.2035 nachzurüsten.
Ausgenommen sind Parkplätze die eine Einstrahlung von weniger als 1’000 kWh/m2a aufweisen.
Bei Fragen zu den Neuerungen melden Sie sich gerne bei uns oder besuchen Sie die Website des Kantons:
Informationen zur Solarpflicht ab 2026
