Neues Stromgesetz: die wichtigsten Fakten und Dokumente

Am 9. Juni 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das “Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien” mit einem Ja-Anteil von 68.7% angenommen. Die Vorlage schafft die Grundlagen, um in der Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse zu produzieren. Das verringert sowohl die Abhängigkeit von Energieimporten als auch das Risiko von kritischen Versorgungslagen. Die Vorlage umfasst sowohl Förderinstrumente als auch neue Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom und sie führt eine obligatorische Wasserkraftreserve ein.

Wir beschreiben die wichtigsten Änderungen und verlinken die wichtigsten Dokumente zu diesem Thema:

Neue Möglichkeiten zur Nutzung selbst erzeugter Elektrizität
Ab Januar 2025 gibt es, mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung, neu die Möglichkeit, das öffentliche Netz innerhalb des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) zu nutzen. Zudem ist es nicht mehr nötig, die Zählerinfrastruktur umzubauen und private Zähler zu kaufen – mit dem neuen virtuellen ZEV (vZEV) können die Zähler des Elektrizitätsversorgers weiterhin genutzt werden. Bedingung ist, dass intelligente Zähler (Smart-Meter) verbaut sind, sodass der Strom korrekt zugeordnet und abgerechnet werden kann.

Ab Januar 2026 kommt eine weitere Möglichkeit zur Eigenverbrauchs-Optimierung hinzu: die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Bei der LEG kann der selbst erzeugte Strom nicht nur innerhalb eines Gebäudes oder innerhalb einer direkten Nachbarschaft verbraucht werden, sondern es können auch nicht benachbarte Gebäude innerhalb der selben Gemeinde zu einer Verbrauchsgemeinschaft zusammengeschlossen werden.

Erhöhung der Versorgungssicherheit dank gesetzlicher Energiereserve
Im neuen Bundesgesetz wird viel Wert gelegt auf die Versorgungssicherheit und den Ausbau erneuerbarer Energien. Zur kurzfristigen Absicherung gegen kritische Versorgungsengpässe, wie beispielsweise einer drohenden Strommangellage, wird künftig eine Energiereserve für den Winter gebildet. Dazu wird seit diesem Jahr zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit schweizweit bei allen Kundinnen und Kunden innerhalb des Stromtarifs eine Abgabe zur Winterstromreserve erhoben.

Ausbau erneuerbarer Energien für mehr Winterstrom
Um die Versorgungssicherheit im Winter zu gewährleisten, soll der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt werden. Bis 2040 sind 6 zusätzliche TWh geplant, davon 2 TWh im Winter – hierfür wurden 16 Wasserkraftwerke priorisiert.

Zusätzlich soll bis 2035 sechsmal mehr Strom aus Photovoltaikanlagen produziert werden als zum jetzigen Zeitpunkt. Um dies zu erreichen ist eine Verdopplung des derzeitigen Zubaus notwendig. Im Kanton Bern gilt bereits eine Pflicht zur Nutzung von Sonnenenergie für Neubauten aller Art mit einer Gebäudefläche von 300 m2 und mehr. Nationale Grossprojekte wie Speicher- und Pumpspeicherkraftwerke, Solar- und Windanlagen sowie Elektrolyseure und Methanisierungsanlagen haben nun Vorrang vor kantonalen, regionalen und lokalen Interessen. Die Finanzierung der Fördersysteme für den Ausbau erneuerbarer Energien ist bis 2035 befristet.

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